Tempo 100 für Gespanne
Voraussetzungen für Ihr Gespann

Ab wann ?
Am 22.10.1998 ist die 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung offiziell in Kraft getreten: Tempo 100  ist für Gespanne auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.


Welche Gespanne sind mit Tempo 100 fähig?
Gespanne deren Zugfahrzeug ein Personenkraftwagen ist wobei das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges 3,50 t nicht überschreiten darf

Gespanne deren Zugfahrzeug ein anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug (also kein Pkw) ist, wobei das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges 3,50 t nicht überschreiten darf.

Achtung: Diese Obergrenze von 3,50 t bezieht sich immer nur auf das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges, d.h. das Gesamtgewicht des ganzen Gespanns kann weit über 3,50 t liegen.

Es werden nur Gespanne zugelassen. Ein freier Tausch zwischen Anhänger und Zugfahrzeug ist nicht möglich.


Voraussetzungen für Tempo 100  beim

Zugfahrzeug: ABS im Zugfahrzeug

Anhänger:
Reifen jünger als 6 Jahre und für mind. 120 km/h ausgelegt = Geschwindigkeitskategorie L ( Herstellungsdatum der Reifen und nicht die Erstzulassung des Anhängers)

Gebremste Anhänger müssen hydraulische Achsstoßdämpfer haben
Ungebremste Anhänger benötigen keine Stoßdämpfer

Das Massenverhältnis X zwischen der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers und der Leermasse des Zugfahrzeuges darf höchstens betragen:
a) bei ungebremsten Anhängern: X = 0,3
b) bei gebremsten Anhängern mit hydraulischen Achsstoßdämpfern:
Wohnwagen: X = 0,8
andere Anhänger: X = 1,1
also: Zul. Gesamtmasse des Anhängers = X · Leermasse Zugfahrzeug

Das so berechnete Gesamtgewicht des Anhängers für Tempo 100  darf nicht:
a) die bisher eingetragenen Anhängelast im Kfz.-Schein überschreiten
b) muß immer kleiner sein als das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges


Beispiel: Audi A 4 Avant 1,8 zul.Gesamtgew. 1815 kg  Leergewicht 1340 g
.

80 km/h
ungebremst
GG* bisher
eingetragen
80 km/h
gebremst
GG* bisher
eingetragen
100 km/h
ungebremst
Faktor 03
GG* neu
100 km/h
gebremst
Wohnwagen
Faktor 0,8
GG* neu
100 km/h
gebremst
andere Anhänger
Faktor 1,1
GG* neu
670 kg 1200 kg 1340 x 0,3
= neu
402 kg GG*
1340 x 0,8
= neu
1072 kg GG*
1340x1,1=1474 kg
=mehr als beim
PKW eingetragen
deshalb zurück
auf 1200 kg

Was müssen Sie tun, um mit Ihrem Gespann 100  fahren zu können?
TÜV / DEKRA
Gespann bei amtlichen anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV, DEKRA) vorstellen. Dort erhalten Sie eine Bestätigung für Tempo 100  (bei Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen)

Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde aufsuchen, die Bestätigung vorlegen und dort offiziell bescheinigen lassen. Die Bescheinigung gilt nur für dieses Gespann und ist mit den Kfz-Papieren des Gespanns permanent mitzuführen. Zwei versiegelte Tempo-100-Plaketten werden übergeben und müssen wie folgt am Gespann angebracht werden:
a) die kleine Plakette an der Windschutzscheibe innen, mittig, oben
b) die große Plakette am Anhänger hinten

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