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Voraussetzungen für Ihr Gespann
Ab wann ? |
80 km/h ungebremst GG* bisher eingetragen |
80 km/h gebremst GG* bisher eingetragen |
100 km/h ungebremst Faktor 03 GG* neu |
100 km/h gebremst Wohnwagen Faktor 0,8 GG* neu |
100 km/h gebremst andere Anhänger Faktor 1,1 GG* neu |
670 kg | 1200 kg | 1340 x 0,3 = neu 402 kg GG* |
1340 x 0,8 = neu 1072 kg GG* |
1340x1,1=1474 kg =mehr als beim PKW eingetragen deshalb zurück auf 1200 kg |
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Was müssen Sie tun, um mit Ihrem Gespann 100 fahren
zu können? TÜV / DEKRA Gespann bei amtlichen anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV, DEKRA) vorstellen. Dort erhalten Sie eine Bestätigung für Tempo 100 (bei Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen) Straßenverkehrsbehörde Die Straßenverkehrsbehörde aufsuchen, die Bestätigung vorlegen und dort offiziell bescheinigen lassen. Die Bescheinigung gilt nur für dieses Gespann und ist mit den Kfz-Papieren des Gespanns permanent mitzuführen. Zwei versiegelte Tempo-100-Plaketten werden übergeben und müssen wie folgt am Gespann angebracht werden: a) die kleine Plakette an der Windschutzscheibe innen, mittig, oben b) die große Plakette am Anhänger hinten |